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   BSG, 24.03.1988 - 5/4a RJ 59/87   

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https://dejure.org/1988,24682
BSG, 24.03.1988 - 5/4a RJ 59/87 (https://dejure.org/1988,24682)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 5/4a RJ 59/87 (https://dejure.org/1988,24682)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 5/4a RJ 59/87 (https://dejure.org/1988,24682)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86

    Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Ebenso bewirkt der Teil der Abfindung, der als Gegenleistung dafür gezahlt wird, daß der Arbeitnehmer auf die Geltendmachung von Arbeitslosengeld verzichtet hat, kein Ruhen des Arbeitslosengeldes, weil er nicht als Abfindung i.S. des § 117 Abs. 2 AFG anzusehen ist (vgl. Urteil des 12. Senats vom 23. Februar 1988 - 12 RK 34/86 - m.w.N.).

    Weiter muß es den Versicherten darüber belehren, daß seine Krankenversicherung als Arbeitsloser vom Bezug des Arbeitslosengeldes abhängig ist ( § 155 Abs. 1 AFG ) und daß er bei freiwilliger Krankenversicherung Beiträge mindestens von einem fiktiven Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeldes zahlen müßte (Urteil des 12. Senats vom 23. Februar 1988 - 12 RK 34/86 -).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Dem steht die Rechtsprechung im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht entgegen, nach der das Fehlen der Verfügbarkeit und die fehlende persönliche Arbeitslosmeldung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können (BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Hat eine Behörde durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln nachteilige Folgen für die Rechtsstellung des Versicherten herbeigeführt und können diese durch rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden, so hat die Behörde dem Versicherten die Rechtsposition einzuräumen, die er gehabt hätte, wenn von Anfang an ordnungsgemäß verfahren worden wäre (SozR 2200 § 1418 Nr. 6 = BSGE 49, 76 m.w.N.).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Dem steht die Rechtsprechung im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht entgegen, nach der das Fehlen der Verfügbarkeit und die fehlende persönliche Arbeitslosmeldung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können (BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Das gilt auch, wenn es sich um fehlerhaftes Verhalten - etwa um unzureichende Beratung - einer anderen Behörde handelt, die vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (SozR 1200 § 14 Nr. 20BSGE 58, 283, 284 m.w.N.).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Insoweit hat das LSG aber unter Berufung auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (SozR 4100 § 119 Nr. 14) zutreffend darauf hingewiesen, daß der Kläger für sein Verhalten einen wichtigen Grund i.S. von § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG hatte, der die Verhängung einer Sperrzeit ausschließt.
  • BSG, 10.06.1980 - 4 RJ 33/79
    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Denn übereinstimmend mit dem nicht veröffentlichten Urteil des 4. Senats vom 10. Juni 1980 - 4 RJ 33/79 - geht auch der erkennende Senat davon aus, daß im Falle des Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Anrechnung des Einkommens aus einer Abfindung der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht schon wegen des nach § 100 Abs. 1 AFG notwendigen Antrags auf diese Leistung entfällt, weil dem Kläger nicht zuzumuten ist, eine ohnehin ruhende Leistung zu beantragen.
  • BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Anders als in dem ebenfalls nicht veröffentlichten, vom 5a Senat am 13. Mai 1982 entschiedenen Fall - 5a/5 RKn 17/80 -, in dem während des dort mit der Anschlußrevision als Ausfallzeit geltend gemachten Zeitraumes ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht in Betracht kam, war hier nämlich das Ruhen wegen der Anrechnung der dem Kläger gewährten Abfindung unabhängig von einer Antragstellung ursächlich für die Nichtgewährung des Arbeitslosengeldes (vgl. auch Verbandskommentar zur RVO § 1259 Anm. 16).
  • BSG, 23.04.2021 - B 13 R 139/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Hinsichtlich des von ihr mehrfach angeführten Urteils des BSG vom 24.3.1988 ( 5/4a RJ 59/87) bringt sie zwar vor, das BSG habe es darin in einem Fall, in dem Arbeitslosengeld (aus der Arbeitslosenversicherung) nicht beantragt worden war, selbst als "klärungsbedürftig" angesehen, ob eine Ausfallzeit iS des § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs anzurechnen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 1 R 402/18
    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das Urteil des BSG vom 24.03.1988 (5/4a RJ 59/87) berufen.
  • LSG Bremen, 26.07.1990 - L 5 Ar 45/88

    Ersatzzeit; Staatsbürgerschaft; Deutsch; Ausländer; Arbeitslosengeld;

    Das Fehlen der Verfügbarkeit und der persönlichen Arbeitslosmeldung können nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (vgl BSG vom 19.3.1986 - 7 RAr 48/84 = BSGE 60, 43; BSG vom 24.3.1988 - 5/4a RJ 59/87).
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